Catsitting steuerlich absetzbar!
Schon gewußt? Sie können die Kosten für die Katzenbetreuung bei Ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen und bekommen so einen Teil der Kosten zurück!
Voraussetzungen:
die Katzenbetreuung findet in Ihrem Haushalt statt
sie beauftragen einen Unternehmer
sie erhalten eine Rechnung und zahlen diese per Überweisung